Hauptleistung
Immobilienbewertung – fundiert, nachvollziehbar und unabhängig
Eine fundierte Bewertung schafft Klarheit — bei Kauf, Verkauf, Erbfall oder Finanzierung. Als Sachverständige und Architektin verbinde ich nüchterne Zahlen mit einem geübten Blick für die Substanz Ihrer Immobilie.
WAS WIRD BEWERTET
Objekte, die ich begutachte.
- Wohnimmobilien, Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser
- Grundstücke und unbebaute Liegenschaften
- Gewerbeimmobilien (Produktionsgebäude, Lagerhallen)
- Wohn- und Geschäftshäuser, Büros
WANN WIRD BEWERTET
Anlässe für eine Bewertung.
Kauf & Verkauf
Eine fundierte Grundlage für faire Preisverhandlungen.
Erbfall & Schenkung
Belastbare Werte für Steuer und Erbauseinandersetzung.
Trennung & Scheidung
Neutrale Bewertung als Basis für Vermögensaufteilung.
Interne Entscheidungsfindung
Klarheit über den Wert vor Investitionen.
Das passende Format für Ihre Entscheidung.
— 01
Ausführlich · § 194 BauGB
Verkehrswertgutachten
- Vollständige Objektaufnahme
- Markt- und Lageanalyse
- Schriftliches, gerichtsfestes Gutachten
TYPISCHE ANLÄSSE
- Erbschaft & Scheidung
- Vermögensauseinandersetzungen
- Komplexere Bewertungsfragen
- Fundierte Entscheidungsgrundlagen
— 02
Kompakt · Marktpreiseinschätzung
Kurzbewertung
Kompakte schriftliche Einschätzung des Marktwerts — ideal für private Entscheidungen, Vorprüfungen und Verhandlungen.
- Begehung und Sichtprüfung
- Knappe schriftliche Dokumentation
- Schnell verfügbar
TYPISCHE ANLÄSSE
- Kauf & Verkauf
- Erste Preisorientierung
- Interne Entscheidungen
- Überschlägige Wert-Einordnung
Ablauf
Sechs Schritte — klar strukturiert.
Ein transparenter Prozess, der Sie von der ersten Anfrage bis zur persönlichen Übergabe begleitet.
— 01
Erstkontakt
Unverbindliches Gespräch zu Ihrem Anliegen und dem passenden Bewertungstyp.
— 02
Auftragsklärung
Auswahl des Gutachtenumfangs und Festlegung des Kostenrahmens.
— 03
Unterlagen
Sichtung der Grundbuch-, Bau- und Planunterlagen.
— 04
Besichtigung
Aufnahme vor Ort — Substanz, Ausstattung und Umfeld.
— 05
Gutachten
Auswertung, Berechnung und schriftliche Dokumentation.
— 06
Übergabe
Persönliche Erläuterung des Gutachtens und der Ergebnisse.
Warum eine qualifizierte Bewertung den Unterschied macht.
Online-Bewertungen liefern Durchschnittswerte — keine Antworten. Sie kennen weder die Substanz Ihres Hauses, noch die Geschichte Ihres Grundstücks oder die Eigenheiten Ihrer Lage.
Eine seriöse Bewertung beginnt vor Ort. Sie verlangt einen Blick auf Konstruktion, Zustand, Ausstattung und Umfeld — und das Verständnis dafür, wie all das im Markt zusammenwirkt.
Was Sie von mir bekommen, ist kein Algorithmus. Sondern eine fachlich fundierte, persönliche Einschätzung.
Honorar
Transparente Honorarstruktur.
Sie erhalten vor Auftragsbeginn ein schriftliches Angebot mit klar kalkulierten Preisen.
Das Honorar richtet sich insbesondere nach:
Art der Immobilie
z. B. Ein- und Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, unbebautes Grundstück, Gewerbeobjekt.
Umfang der Unterlagen
z. B. Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Teilungserklärung, Mietunterlagen.
Komplexität des Bewertungsfalls
z. B. bauliche Besonderheiten, Rechte und Belastungen, Modernisierungsstand oder schwierige Vergleichbarkeit.
Zweck und Art der Wertermittlung
z. B. private Orientierung, Vermögensübersicht, Erbe, Scheidung oder gerichtliche Verwendung.
Die Kosten einer qualifizierten Immobilienbewertung lassen sich seriös nicht pauschal festlegen, da sie wesentlich vom Einzelfall abhängen. Die Honorareinordnung orientiert sich an der BVS-Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung. Sie bietet einen transparenten Orientierungsrahmen für Immobilienwertgutachten und hilft dabei, den tatsächlichen Aufwand fachlich nachvollziehbar einzuordnen.
unbebautes Grundstück
bzw. Grundstücksbewertung ohne Bebauung (ohne boG*)
ab 1.600 €
Eigentumswohnung
ab 2.400 €
ab 2.800 €
Mehrfamilienhaus (klein)
bis 4 Wohnungen, ohne Gewerbe (ohne boG*).
ab 3.400 €
Mehrfamilienhaus (groß)
ab 3.800 €
Mehrfamilienhaus (gem. Nutzung)
bis 16 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten (ohne boG*).
ab 4.400 €
Sonstige Objekte
abhängig vom vorläufigen marktangepassten Verfahrenswert.
ab 2.500 €
Aufwandshonorar für ergänzende Leistungen.
Sachverständigen-Stundensatz
125,00 €
Hilfskräfte-Stundensatz
75,00 €